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– Discord Rules –

Auf diesem Server gelten natürlich einige Regeln, weswegen Folgendes zu beachten ist:

1. Alle Mitglieder des Discord-Serverteams haben gegenüber den Usern keine Verpflichtung, sich für ihre Handlungen zu rechtfertigen. Sie verpflichten sich jedoch zu wohlwollendem und respektvollem Verhalten gegenüber den Usern.

2. Verbale “Ausbrüche” in negativer Art und Weise sind strengstens untersagt. Darunter fallen u.a. Beleidigungen und Beschimpfungen (egal ob verbal, schriftlich oder per Bildmaterial). Ausnahmen bildet Satire.

3. Alle rassistischen, rechtsextremen, sexuellen sowie fragwürdigen Aussagen (inkl. Nicknames, Channelnamen, Links, Avatare und Chatnachrichten) sind in jedem Fall zu unterlassen und werden nicht geduldet. Ausnahmen bildet Satire.

4. Belästigungen in jeglicher Form sind verboten. Dazu gehören z.B. ununterbrochene Anwhispereien, Störgeräusche, Echos, Spam per Nachrichten oder unangemessene Lautstärke bei der Kommunikation im Teamspeak. Ebenso ist es untersagt Stimmenverzerrer auf dem Teamspeak-Server zu verwenden.

5. Werbung und das Schicken von Links bzw. IP-Adressen (per unerwünschter Massen-PN oder Channelnachricht) von eigenen oder anderen Youtube-Channels/Videos, TeamSpeak-Servern, Affliate-Links (Links, bei denen man nach einer Anmeldung/einem Kauf einen Bonus oder Geld erhält), Game-Servern und Ähnlichem ist nicht erlaubt.

6. Das Fragen nach Rechten (z.B. “Supporter”) ist zu unterlassen und wird bei penetranter Nachfrage bestraft.
Bestrafungen:

Bestrafungen unterliegen dem Ermessen desjenigen Moderators, der den Fall betreut. Der Durchschnittsbann liegt bei ca. 6h. Bei sexueller Belästigung und Beleidigungen muss mit längeren bis permanenten Banns gerechnet werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – wer die Regeln nicht gelesen hat, hat sich dennoch an sie zu halten.

Wiederholungstäter müssen mit längeren Banns rechnen.

Bei Beschwerden könnt ihr euch gern an einen Moderator halten, aber bedenkt, dass ihr Beweise (Zeugen, Screens) vorlegen müsst.
Im Zweifel für den Angeklagten – in dubio pro reo.